Elektroautos und Hybridfahrzeuge richtig versichern - Seite 2 von 3 - Familysurf - Freizeit, Natur, Gesundheit & Lifestyle

Elektroautos mit innovativem Sound

„Elektroautos hört man kaum auf der Straße“, war eines der Argumente gegen E-Autos. Das sei gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer. Seit 1. Juli 2021 ist das nun Geschichte: Die in der EU-entwickelten E-Fahrzeuge müssen ein Soundsystem an Bord haben, wodurch Fußgänger und Co. die Autos hören können. Jonas Boltz, Geschäftsführer von nexible, erklärt uns, dass dies aber nur bei einer Geschwindigkeit bis 20 km/h nötig sei. Ab diesem Tempo hört man sowieso die Reifen rollen. Die Autos haben mittlerweile unterschiedliche Soundsysteme in verschiedenen Kompositionen integriert und bringen eine coole Akustik auf die Straße.

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Quelle: Rathaphon Nanthapreecha via Pexels | Pexels Photo License

Essentielles bei Kfz-Versicherungen für Elektroautos

Versicherung ist nicht gleich Versicherung, man muss aufpassen bei E-Varianten. Nexible-Geschäftsführer Boltz weist daraufhin, dass einige Tarifleistungen aktuell noch nicht haargenau für Elektroautos und Hybride aufbereitet seien. Beispielsweise sei das neue Zubehör bei Schäden oder auch Diebstahl nicht immer mit in der Versicherung inkludiert. Hierbei sind vor allem der Akku, das Ladekabel, mobile Ladestationen und Wandladestationen sowie auch Wallboxes und Heimladestationen gemeint. Zudem ist es wichtig darauf zu achten, dass Schäden am Antriebs-Akku mit abgesichert sind. Hierbei kann es ansonsten zu hohen Kosten kommen. Auch die Entsorgungskosten für den Akku kann man in den Versicherungsschutz mit aufnehmen.

Des Weiteren sind neben dem angesprochenen Diebstahl auch Tierbisse, Kurzschlüsse oder Brände relevant und sinnvoll zu versichern. Wenn man vergessen hat, den Akku vollzuladen und abgeschleppt werden muss, kann auch dies teuer werden, wenn man nicht ausreichend versichert ist. Jonas Boltz erklärt in dem Zusammenhang, dass all dies im Baustein „E-Auto+“ bei nexible inklusive sei. Ein guter Hinweis ist, dass bei einer Vollkaskoversicherung eine sogenannte „Allgefahrenabdeckung“ dabei ist. Diese beinhaltet, dass „man  immer bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Antriebs-Akkus“ Versicherungsschutz erhält, so Boltz.

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