Ausschütteln am Fenster eines Mietshauses kann verboten sein


Dass ein Mieter gelegentlich mal vom Fenster seiner Wohnung aus eine Decke ausschüttelt, ist nicht verboten. Vor allem dann nicht, wenn er darauf achtet, dass sich unten nicht gerade jemand aufhält oder dadurch irgendetwas verschmutzt wird. Eine Mieterin in München ging allerdings weiter. Sie schüttelte auch eine Decke aus, in der sich Abfall wie Hundeknochen, Zahnstocher und anderes befand – und das, obwohl Menschen unter dem Fenster standen. Die Nachbarn forderten vor Gericht, dass sie ein derartiges Verhalten in Zukunft unterlasse. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ordnete der zuständige Zivilrichter genau das an. Im Urteil hieß es, die Betroffene dürfe zwar auch künftig ihre Decke ausschütteln, sie müsse aber streng darauf achten, dass sich darin keine Gegenstände befinden und dass kein Mensch unmittelbar davon betroffen sei. (Amtsgericht München, Aktenzeichen 424 C 28654/13)

Weitere Beiträge

So finden Kinder nach den Ferien wieder in ihren Schlafrhythmus

Sichtbar auf dem Schulweg in Herbst und Winter mit Fahrrad & Co.

Bezahlbarer Schulstart – Schulranzen, Hefte und günstige Schulausstattung

Einschulung – Was kommt in die Schultüte?

Sicher kochen für die ganze Familie: Warum PFAS-freies Kochgeschirr immer wichtiger wird