2026 bringt für Familien zwei zentrale steuerliche Stellschrauben mit sich: ein höheres Kindergeld und Anpassungen beim Kinderfreibetrag. Beides zielt darauf ab, Familien finanziell zu entlasten – allerdings wirkt es je nach Einkommen unterschiedlich.
Höheres Kindergeld: mehr Geld ohne Antrag
Seit 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Das sind 4 Euro mehr als zuvor und entspricht 48 Euro mehr pro Jahr und Kind. Für die Erhöhung ist kein neuer Antrag nötig, die Auszahlung läuft automatisch weiter.
Kindergeld ist eine direkte monatliche Zahlung und damit für viele Familien sofort spürbar – besonders für Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen, bei denen die laufenden Ausgaben (Miete, Lebensmittel, Mobilität) im Vordergrund stehen.
Kinderfreibetrag 2026: höherer steuerlicher Abzug
Parallel steigt 2026 der Kinderfreibetrag. Er beträgt nun 6.828 Euro pro Kind und Jahr (das sind 3.414 Euro je Elternteil). Zusätzlich gibt es den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) von 2.928 Euro pro Kind und Jahr (1.464 Euro je Elternteil). Zusammen ergibt das 9.756 Euro an Freibeträgen pro Kind, die steuerlich berücksichtigt werden können.
Wichtig: Ein Freibetrag bedeutet nicht, dass man diesen Betrag ausgezahlt bekommt. Er senkt das zu versteuernde Einkommen – und dadurch die Einkommensteuer. Wie stark das wirkt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab.
Titel: Münzen Und Banknoten Auf Grauer Holzoberfläche VerstreutQuelle: Pixabay via Pexels | Pexels Photo License
Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Das Finanzamt entscheidet automatisch
Viele fragen sich: „Bekomme ich Kindergeld oder profitiere ich vom Kinderfreibetrag?“ Die Antwort: Beides wird berücksichtigt – aber nicht doppelt. Im Steuerbescheid prüft das Finanzamt automatisch, was günstiger ist (die sogenannte Günstigerprüfung). Wenn die Steuerersparnis durch die Freibeträge höher wäre als das bereits erhaltene Kindergeld, wirkt sich der Kinderfreibetrag im Ergebnis aus; wenn nicht, bleibt es beim Kindergeldvorteil.
Praktisch bedeutet das:
- Bei vielen Familien ist das Kindergeld der größere Vorteil.
- Bei höheren Einkommen kann der Kinderfreibetrag stärker entlasten, weil die Steuerersparnis mit höherem Steuersatz wächst. Die genaue Grenze hängt von Faktoren wie Einkommen, Steuerklasse, Anzahl der Kinder und weiteren Abzügen ab.
Aufteilung und Sonderfälle
Der Kinderfreibetrag ist grundsätzlich hälftig auf beide Elternteile verteilt. In bestimmten Konstellationen kann eine Übertragung (ganz oder teilweise) möglich sein, etwa wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt oder besondere Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist vor allem bei getrennt lebenden Eltern relevant.
Quelle: www.kaboompics.com via Pexels | Pexels Photo LicenseDie Kraft gemeinsamer Familienzeit präsentieren wir hier.
Bildquellen:
- Titel: Münzen Und Banknoten Auf Grauer Holzoberfläche Verstreut
Quelle: Pixabay via Pexels | Pexels Photo License - Quelle: www.kaboompics.com via Pexels | Pexels Photo License