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TÜV Rheinland: Vor Anbringen von Solaranlagen mit den Nachbarn sprechen

Licht und Schatten: Sonnenlicht kann blenden, Schatten minimiert Ertrag der Anlage
Experten können vorab beraten


Durch die wachsende Zahl von Solaranlagen in Deutschland gibt es eine neue Form des Nachbarschaftsstreits: den Streit um Licht und Schatten. Nach Angaben des Branchenverbandes BSW gibt es in Deutschland über 1,5 Millionen Solaranlagen zur Stromerzeugung. Solche so genannten Photovoltaik-Anlagen besitzen Glasflächen, die das Sonnenlicht reflektieren. Wer eine Anlage auf dem Dach installieren will, sollte deshalb auch an die Nachbarn denken: Die Anlage kann Unmut auslösen, wenn zum Beispiel die Sonne unangenehm blendet. Fällt die Lichtreflexion auf die Terrasse oder ins Wohnzimmer des Nachbarn, muss sich der Geschädigte nicht zwangsläufig mit der Beeinträchtigung abfinden. „Immer wieder landen Streitigkeiten von Nachbarn wegen der Blendung durch Solaranlagen vor Gericht“, weiß Willi Vaaßen, Experte für Solaranlagen bei TÜV Rheinland. „Es kommt immer auf den Einzelfall an, ob etwa eine andere Platzierung der Anlage zumutbar gewesen wäre oder ob der Geschädigte etwas Zumutbares gegen die Beeinträchtigung unternehmen könnte.“
Vorab einen Fachmann einschalten
Aber auch eine so genannte Verschattung kann zum Streit führen: Bäume werfen ihren Schatten auf die Solaranlage. Konsequenz: Der Schatten kann dazu führen, dass der Betrieb der Anlage unwirtschaftlich wird. Sind die Module in Reihe geschaltet, reicht schon eine Teilverschattung aus, um den Ertrag der gesamten Anlage sinken zu lassen. Auch hier kommt es letztlich auf den Einzelfall an. Willi Vaaßen rät dazu, das Umfeld schon bei der Planung der Anlage von einem Profi begutachten zu lassen, bevor eine Solaranlage aufs Dach gebaut wird: Experten können auch abzuschätzen, ob Pflanzen auf dem Nachbarsgrundstück absehbar zu stattlichen Schattenspendern werden.
Kein Recht auf Strahlung
Schwierig wird es, wenn der Geschädigte verlangt, dass Bäume regelmäßig gestutzt werden. Ein Recht auf garantierte und ungestörte Solarstrahlung gibt es nicht und kann auch nicht geltend gemacht werden. Ebenso wenig kann ein Geschädigter vom Nachbarn eine Entschädigung dafür verlangen, dass durch Schatten weniger Strom produziert wurde, als möglich gewesen wäre. Wer über die Installation einer Solaranlage nachdenkt, sollte deshalb in jedem Fall vorab mit dem Nachbarn sprechen – um potenziellen Streit zu vermeiden.
Quellenangabe: „obs/TÜV Rheinland AG/Reinhard Witt“

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